AEO-Bewilligung für Wildenhofer
Als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ wird gemäß Artikel 1 Nummer 12 ZK-DVO (Zollkodex-Durchführungsverordnung der Europäischen Union) ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das bestimmte Privilegien genießt.
Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit sowie der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften geknüpft.
Das AEO-Gütesiegel wurde bisher nur wenigen Unternehmen in Österreich verliehen. Es ermöglicht der Wildenhofer Spedition und Transport GmbH nun EU-weit in den Genuss bestimmter Vorteile zu kommen:
- Leichterer Zugang zu zollrechtlichen zu zollrechtlichen Vereinfachungen, da die Kriterien, die bereits bei der Bewilligung des AEO-Status geprüft wurden, nicht erneut geprüft werden;
- weniger physische Zollkontrollen und Überprüfungen der Unterlagen als bei anderen Wirtschaftsbeteiligten mit Ausnahme der Kontrollen, die sich auf Sicherheitsmaßnahmen beziehen;
vorrangige Behandlung bei einer Kontrolle; - die Kontrolle kann auf Antrag an einem anderen Ort als dem der beteiligten Zollstelle durchgeführt werden;
- zentrale Zollabwicklung in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Profitieren auch Sie von diesen Vorteilen und informieren Sie sich auch über:
- Import- und Exportabfertigungen am „zugelassenen Warenort“ oder „Amtsplatz“
- AEO – zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
- Begleitung von Betriebsprüfungen „ZOLL“ + Evaluation im Zollstrafverfahren
- Diagonale Kumulierung (SAP + Kumulierung)
- ECS – Export Control System (Phase 2)
- EMCS – innergemeinschaftliche Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (inklusive FESS, TESS und SEED)
- EORI – zentrale Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten (z.B. Antragstellung)
- Erarbeitung von Konzepten für Kundenneugeschäfte, verbunden mit zollrelevanten Inhalten
- ICS – Import Control System (Phase 1)
- Inhouse Seminare (z.B. Ursprung + Präferenzen, Incoterms, Zollrecht, Außenwirtschaft, Zolltarif + VZTA, Zollwert etc.)
- NCTS (inkl. NCTS-TIR)
- SASP – zentralisierte Zollabfertigung/einzige Bewilligung für vereinfachte Verfahren
- Sanktionslistenprüfung (gem. EU-Antiterrorverordnung)
Wir bieten Ihnen eine speziell auf Ihr Unternehmen ausgerichtete Analyse mit Schwerpunkt Erkennung und Eliminierung aller zollspezifischen Kostenfaktoren, die aufgrund von unzutreffenden Rechtsauffassungen oder suboptimalen Prozessen entstanden sind.
Wettbewerbsvorteile gehen verloren, wenn Zollabwicklungen nur als administratorisches Hemmnis betrachtet werden. Lagern Sie Ihre Zoll-Probleme aus und haben dafür mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.
Kontakt: wolfgang.sallmanshofer@wildenhofer.at
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